Super-Wahljahr 2024
LTG-Wahl 24. November 2024
Am 24. November 2024 werden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl in der Steiermark fand am 24. November 2019 statt.
Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Graz und Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark und Obersteiermark. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine landesweite Prozenthürde besteht in der Steiermark nicht.
Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger (österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wählen mit Wahlkarte
Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine Wahlkarte beantragen.
Personen, denen der Besuch eines Wahllokales infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, können auch den Besuch einer besonderen "fliegenden" Wahlbehörde in Anspruch nehmen. Wird dieser Besuch gewünscht, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die genauen Räumlichkeiten, wo der Besuch erwartet wird, angegeben werden. Das Ersuchen um den Besuch durch eine besondere "fliegende" Wahlbehörde kann auch noch nach Beantragung einer Wahlkarte, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, erfolgen.
Mit der Wahlkarte kann die Stimme sowohl vor einer Wahlbehörde (innerhalb der Steiermark) als auch mittels Briefwahl (sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus) abgegeben werden. Das Wahlkartenkuvert ist in beiden Fällen das gleiche.
Eine Wahlkarte darf nur über Antrag der wahlberechtigten Person selbst ausgestellt werden (keine Stellvertretung - auch nicht zur den Erwachsenenvertreter - möglich). Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Wo und wie kann die Wahlkarte beantragt werden?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich) oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, per E-Mail oder in einzelnen Gemeinden auch online) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen oder - wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist - auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.
Mündliche (persönliche) Anträge sind jedenfalls bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht amtsbekannt ist, durch ein Dokument glaubhaft machen.
Beim schriftlich gestellten Antrag ist die Identität jedenfalls glaubhaft zu machen. Die Identität kann, sofern der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, insbesondere durch Angabe der Passnummer, der Nummer des Personalausweises, der Nummer des Führerscheins, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde oder allenfalls durch Angabe der auf der Wahlinformation angebrachten Zahlenkombination glaubhaft gemacht werden.
Wann wird die Wahlkarte von der Gemeinde ausgestellt?
Die Ausstellung von Wahlkarten kann erfolgen, sobald die amtlichen Stimmzettel und alle sonstigen beizulegenden Dokumente zur Verfügung stehen. Die Wahlkarte ist, wie in § 35a LTWO geregelt, an die Antragstellerin oder den Antragsteller auszufolgen oder zu übermitteln.
Wie kann mit der Wahlkarte gewählt werden?
- Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben
- Mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) vom In- oder Ausland aus
- Vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- Beim Besuch durch eine besondere "fliegende" Wahlbehörde (nach einem entsprechenden Antrag)
ad 1. Sofortige Stimmabgabe bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte:
- Die wahlberechtigte Person begibt sich mit den ausgehändigten Wahlkartenunterlagen in die vorort bereitgestellte Wahlzelle oder in den für die Stimmabgabe abgetrennten Raum oder Bereich
- die wahlberechtigte Peron füllt unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel aus und legt ihn in das vorgesehene blaue Wahlkuvert
- anschließend ist das blaue Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und die Wahlkarte zu verschließen
- danach ist auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde
- abschließend ist die Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben
ad 2. Stimmabgabe mittels Briefwahl:
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort ab Erhalt der Wahlkarte sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus erfolgen:
- Die wahlberechtigte Person füllt den amtlichen Stimmzettel aus
- legt den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das dafür vorgesehene blaue Wahlkuvert
- anschließend ist das blaue Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben und die Wahlkarte zu verschließen
- danach ist auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde
Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahltag, bis 16:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangt. Verspätet einlangende Wahlkarten können in die Ergebnisermittlung nicht einbezogen werden.
Sie können Ihre Wahlkarte z.B. unfrankiert in einen Briefkasten werfen oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde abgeben.
Die Kosten für eine Übermittlung der Wahlkarte an die Bezirkswahlbehörde im Postweg trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
NR-Wahl 29. September 2024
Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern; das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern. Es besteht keine Wahlpflicht.
Für die Nationalratswahl ist das österreichische Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind (Näheres siehe unsere Internet-Seite Wahlkreiseinteilung).
Bei einer Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt. Zur Kandidatur bedarf es der Einbringung (zumindest) eines Wahlvorschlags.
Formulare für die Eintragung in die Wählerevidenz - Eintragung von Unionsbürgerinnen und -bürgern für die Nationalratswahl 2024
„„Gelbes Formular“ (Wählerevidenz)
Wählen mit Wahlkarte
https://www.meinewahlkarte.at/
Personen, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Ebenso haben Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen ihnen unmöglich ist, ihre Stimme vor einer besonderen Wahlbehörde abzugeben, Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.
Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der "Heimatgemeinde" - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten.
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis (basierend auf der Wählerevidenz) Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2024); wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2024), 12.00 Uhr.
In welchen Fällen hat man Anspruch auf den Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde?
Der Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde muss zusammen mit dem Wahlkartenantrag unter Hinweis auf die eingeschränkte Mobilität angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres beantragen können!
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland:
Vor einer Wahlbehörde
- in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (zumindest in einem Wahllokal pro Gebäude)
- beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde
oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
https://www.meinewahlkarte.at/
Im Ausland:
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Wohin muss ich die Wahlkarte senden?
Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (am Wahltag bis 17.00 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde) direkt abgeben.
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag (23. September 2024), bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag (20. September 2024) abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.
EU-Wahl 9. Juni 2024
Formulare für die Eintragung in die Wählerevidenz - Eintragung von Unionsbürgerinnen und -bürgern für die Europawahl 2024
„Blaues Formular“ samt Übersetzungshilfen (Europa-Wählerevidenz)
WAHLERGEBNISSE in Schladming
Gemeinderatswahl 2020
Am 28. Juni 2020 wurden die Stimmen folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent | Stadträte | Gemeinderäte |
---|---|---|---|---|
ÖVP | 1130 | 31,06% | 2 | 8 |
SPÖ | 345 | 9,48% | 2 | |
FPÖ | 255 | 7,01% | 1 | |
Liste Schladming neu | 1908 | 52,45% | 3 | 14 |
Summe | 3638 | 100% | 5 | 25 |
Nationalratswahl 2019
Am 29. September 2019 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 76,64 % folgendermaßen vergeben (inkl. Wahlkarten!):
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 341 | 13,01% |
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 1244 | 47,44% |
Kommunistische Partei Österrreich (KPÖ) | 14 | 0,53% |
Grüne | 215 | 8,20% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 555 | 21,17% |
JETZT | 33 | 1,26% |
WANDL | 13 | 0,50% |
Neos | 207 | 7,89% |
Nationalratswahl 2017
Am 15. Oktober 2017 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 59,28% folgendermaßen vergeben (ohne Wahlkarten!):
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 543 | 18,12% |
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 1099 | 36,67% |
Kommunistische Partei Österrreich (KPÖ) | 4 | 0,13% |
Grüne | 45 | 1,50% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 1023 | 34,13% |
GILT | 17 | 0,57% |
Pilz | 83 | 2,77% |
FLÖ | 16 | 0,53% |
Neos | 160 | 5,34% |
Weisse | 7 | 0,23% |
Landtagswahl 2015
Am 31. Mai 2015 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 60,28% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 522 | 17,31% |
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 921 | 30,55% |
Kommunistische Partei Österrreich (KPÖ) | 60 | 1,99% |
Die grüne Alternative (GRÜNE) | 214 | 7,10% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 1071 | 35,52% |
Frank | 69 | 2,29% |
Neos | 158 | 5,24% |
Gemeinderatswahl 2015
Am 22. März 2015 wurden die Stimmen folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent | Stadträte | Gemeinderäte |
---|---|---|---|---|
Sozialistische Partei Österreichs - Team Mag. Hannes Pichler (SPÖ) |
279 | 6,68% | 1 | |
Österreichische Volkspartei Liste Jürgen Winter (ÖVP) |
1926 | 46,13% | 3 | 13 |
Freiheitliche Partei Österrreich und Unabhängige (FPÖ) |
401 | 9,60% | 2 | |
Die Grünen Schladming (Grüne) | 100 | 2,40% | ||
Liste Schladming neu | 1469 | 35,19% | 2 | 9 |
Landtagswahl 2010
Am 26. September 2010 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 61,55% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 542 | 26,82% |
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 1.089 | 52,89% |
Kommunistische Partei Österrreich (KPÖ) | 45 | 2,23% |
Die grüne Alternative (GRÜNE) | 91 | 4,5% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 203 | 10,04% |
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) | 35 | 1,73% |
Partei für Umwelt, Mensch und Arbeit (PUMA) | 13 | 0,64% |
Christliche Partei Österreich (CPÖ) | 23 | 1,14% |
Gemeinderatswahl 2010
Am 21. März 2010 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 73,65% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent | Stadträte | Gemeinderäte |
---|---|---|---|---|
Österreichische Volkspartei (ÖVP) - Liste Jürgen Winter | 1587 | 61,09% | 4 | 13 |
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 454 | 17,47% | 1 | 4 |
Freiheitliche Partei Österrreich (FPÖ) | 249 | 9,58% | 2 | |
Bürgerliste Schladming (BLS) | 308 | 13,92% | 2 |
Bundespräsidentenwahl 2010
Am 25. April 2010 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 38,57% folgendermaßen vergeben:
Person | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Dr. Heinz Fischer | 899 | 74,24% |
Dr. Rudolf Gehring | 95 | 7,84% |
Barbara Rosenkranz | 217 | 17,92% |
Europawahl 2009
Am 7. Juni 2009 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 35,68% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 432 | 35,58% |
Liste H.P. Martin (MARTIN) | 236 | 19,44% |
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 218 | 17,96% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 168 | 13,84% |
Die Grünen (GRÜNE) | 81 | 6,67% |
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) | 64 | 5,27% |
Junge Liberale (JULIS) | 13 | 1,07% |
Kommunistische Partei Österreich (KPÖ) | 2 | 0,16% |
Nationalratswahl 2008
Am 28. September 2008 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 66% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 662 | 30,00% |
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 535 | 24,20% |
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) | 385 | 17,40% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 370 | 16,80% |
Die Grünen (GRÜNE) | 145 | 6,60% |
Liste Fritz Dinkhauser (FRITZ) | 39 | 1,80% |
Rettet Österreich (RETTÖ) | 22 | 1,00% |
Die Christen (DC) | 21 | 1,00% |
Liberales Forum (LIF) | 19 | 0,90% |
Kommunistische Partei Österreich (KPÖ) | 9 | 0,40% |
Landtagswahl 2005
Am 2. Oktober 2005 wurden die Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 72,80% folgendermaßen vergeben:
Partei | Stimmen | Anteil in Prozent |
---|---|---|
Österreichische Volkspartei (ÖVP) | 1181 | 51,24% |
Sozialdemokratische Partei Österreich (SPÖ) | 724 | 31,41% |
Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) | 131 | 5,68% |
Die Grünen (GRÜNE) | 96 | 4,16% |
Kommunistische Partei Österreich (KPÖ) | 76 | 3,30% |
Liste Hirschmann (LH) | 55 | 2,39% |
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) | 42 | 1,82% |