Amtstafel
Diese Online-Amtstafel ist ein zusätzliches Service der Stadtgemeinde Schladming. Sie ersetzt nicht die physische Amtstafel im Rathaus der Stadt Schladming.
Öffentliche Kundmachungen
Kundmachung gem. § 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF
Kundmachung gem. § 13 Abs. AVG und § 86b BAO bezügl. Amtsstunden u. Parteienverkehr
über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "Recht auf Wohnen".
Die 7,5t Beschränkung für bestimmte Strassen tritt mit Montag, den 11. Aril 2022 laut Verordnung wieder außer Kraft.