Lageplan, Informationen und Preise der Parkplätze in Schladming.

Lageplan


Parkplätze in Schladming

Allgemeine Informationen betreffend Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone

Die Gebührenpflicht von 0,80 € / 30 Minuten in der Kurzparkzone für eine maximale Dauer von 180 min (im Plan dunkelblau dargestellt) besteht von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Gebührenpflicht von 0,80 € / 30 Minuten auf den ausgewiesenen Parkplätzen (Congress, Oberer Kraiterparkplatz, Friedhofparkplatz) für eine maximale Dauer von 1 Tag  (im Plan violett dargestellt) besteht von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für einen Kalendertag werden maximal 20,80 € verrechnet.

Die Haltebuchten (im Plan gelb dargestellt) sind vor Ort mit einer Beschilderung gekennzeichnet und ist das Halten für maximal 10 Minuten auf diesen Flächen erlaubt

Barrierefreie PKW-Abstellflächen befinden sich u.a. in folgenden Bereichen:

  • Wetzlarerplatz
  • Schulgasse (Nähe Raiffeisenbank)
  • Apothekenparkplatz
  • Centroparkplatz
  • Vernouilletgasse (Bereich Kreuzung Martin-Luther-Straße/Vernouilettgasse)
  • Bahnhof Schladming
  • Congress Schladming
  • Erlebnisbad Schladming
  • Tourismusbüro Schladming

Infrastruktur: https://www.planai.at/de/service/infrastruktur-vor-ort
ACHTUNG Innenstadt für KFZ über 8m gesperrt!

Parken mit Parkausnahmegenehmigung für Bewohner/Dienstnehmer/Dienstgeber in der Stadtgemeinde Schladming

Lt. Schladminger Parkgebührenverordnung § 3 Absatz h) ist für Fahrzeuge, die – mit entsprechend vorhandener Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Schladming – halten und parken, keine Parkgebühr zu entrichten. Jedoch ist für die Ausstellung der Berechtigungskarte eine Gebühr zu entrichten.
 Für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen können Bewohnern der Stadtgemeinde Schladming, Dienstnehmern und Dienstgebern von Betrieben mit Sitz bzw. Filialen in der Stadtgemeinde Schladming Ausnahmebewilligungen für ein zeitlich uneingeschränktes Parken erteilt werden. 

Antrag Parken mit Ausnahmegenehmigung 2026 – Post- bzw. Oberer Kraiterparkplatz
Antrag Parken mit Ausnahmegenehmigung 2026 – Schwesterngarten/Unterer Kraiterparkplatz/Karolinengasse
Antrag Parken mit Ausnahmegenehmigung 2026 – Jahresparkvignette
Information über die geänderte Handhabung für das Parken mit Parkausnahmegenehmigung ab 01.01.2026

 Informationen hinsichtlich der Lage und Verfügbarkeit der Parkplätze können während den Amtsstunden (Montag – Freitag 8-12 Uhr) eingeholt werden.
 Die Parkausnahmegenehmigung gilt als Nachweis zur Kontrolle der Abgabenentrichtung und muss gut sichtbar an bzw. hinter der Windschutzscheibe positioniert werden.
 Jede missbräuchliche Nutzung (z.B. Kopie, Übertragung, gleichzeitige Nutzung von 1 Berechtigung) führt zum sofortigen Entzug der Parkberechtigung und es erfolgt keine Rückerstattung!
 Bei Verlust und erforderlicher Neuausstellung der Parkausnahmegenehmigung ist eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-- zu entrichten.



Parken mit Parkausnahmegenehmigung für Baugewerbe- und Dienstleistungsunternehmen (DLU)

Lt. Schladminger Parkgebührenverordnung § 3 Absatz h) ist für Fahrzeuge, die – mit entsprechend vorhandener Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Schladming – halten und parken, keine Parkgebühr zu entrichten. Jedoch ist für die Ausstellung der Berechtigungskarte eine Gebühr zu entrichten.
Wochengebühr pro Berechtigung/PKW/Baustelle       18,00 €

Monatsgebühr pro Berechtigung/PKW/Baustelle         42,00 €

Halbjahresgebühr pro Berechtigung/PKW/Baustelle  210,00 €

Jahresgebühr pro Berechtigung/PKW/Baustelle           420,00 €

Um eine Berechtigungskarte zur Verfügung gestellt zu bekommen, ist ein Antrag bei der Stadtgemeinde Schladming zu stellen und müssen zumindest eine der drei folgenden Begründungen erfüllt und erläutert werden:

      • Sperrige Bautätigkeiten (z.B.: Dachdeckerarbeiten am Objekt …)
      • Verkehr explosive Gegenstände (z.B.: Transport von Waffenmunition, Pistolen,…)
      • Verkehr sperrige Gegenstände (z.B.: Transport von Waschmaschinen, Kühlschränke, …)

 Die Parkausnahmegenehmigung gilt als Nachweis zur Kontrolle der Abgabenentrichtung und muss gut sichtbar an bzw. hinter der Windschutzscheibe positioniert werden.
 Jede missbräuchliche Nutzung (z.B. Kopie, Übertragung, gleichzeitige Nutzung von 1 Berechtigung) führt zum sofortigen Entzug der Parkberechtigung und es erfolgt keine Rückerstattung!
Bei Verlust und erforderlicher Neuausstellung der Parkausnahmegenehmigung ist eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-- zu entrichten.

Antrag Parken mit Parkausnahmegenehmigung für Baugewerbe- und Dienstleistungsunternehmen (DLU) 2026

Parkverordnung

Citybus Schladming

Wilde Wasser - Untertal - Obertal