Auszahlung „Gebührenbremse“ mit dem 3. Quartal 2024

Der Nationalrat hat ein Bundesgesetz erlassen, wonach die sogenannte „Gebührenbremse“ die inflationsbedingten Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abfedern sollte. Hierfür hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schladming in seiner Sitzung vom 20.03.2024 folgendes festgelegt:

Die „Gebührenbremse“ soll auf die Abfallbeseitigung (Müllabfuhrgebühr) gutgeschrieben werden. Als Bemessungsgrundlage dienen die, zum Stichtag 01.07.2024 gemeldeten HAUPTWOHNSITZE, für welche Müllgebühren vorgeschrieben werden.

Der Gesamtbetrag für die Stadtgemeinde Schladming beträgt 109.359,00 und wurde bereits vom Land Steiermark an die Stadtgemeinde überwiesen. Dieser Betrag wird gemäß oben angeführten Grundlagen, aufgeteilt. Die Gutschrift erfolgt automatisch mit der Vorschreibung der Hausbesitzabgaben 3 Quartal 2024.

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