wegen Frostaufbruch - 7,5 Tonnen-Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestraßen und Interessentenwegen im Gemeindegebiet Schladming
Die Stadtgemeinde Schladming informiert und macht darauf aufmerksam, dass von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Liezen, gemäß Straßenverkehrsordnung, für nachstehende Gemeindestraßen bzw. Interessentenwege ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht – „ausgenommen Busse und Zustelldienste“ für die Tau- und Schmelzperiode (Frostaufbruch) verfügt wurde. Die Gewichtsbeschränkung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Entfernung.
Geltungsbereich:
Preuneggstraße: Abzweigung B320 Pichl in Richtung Preunegg bis Strickbrücke unter Einschluss des Straßenabschnittes vlg. Bankwirt bis vlg. Koana
Preuneggstraße: Pisten-Überführung vlg. Tonner bis zur Strickbrücke
Untertalstraße: für den gesamten Straßenzug
Obertalstraße: für den gesamten Straßenzug
Ahornweg: für den gesamten Straßenzug
Fastenberg-Janerweg: für den gesamten Straßenzug
Linden-, Spreitzweg: für den gesamten Straßenzug
Rohrmoos-Südweg: für den gesamten Straßenzug
Wiesenweg: für den gesamten Straßenzug
Reiterkreuzweg: für den gesamten Straßenzug
Ennsweg: für den gesamten Straßenzug
Sonnenweg: für den gesamten Straßenzug
Spreitzenbergweg: für den gesamten Straßenzug
Brandweg: für den gesamten Straßenzug
Breilerweg: für den gesamten Straßenzug
Gleimingbergweg: ab dem Ende des Siedlungsgebietes Richtung Gleimingberg
Ausgenommen von dieser Gewichtsbeschränkungsverordnung sind Einsatzfahrzeuge, Zustelldienste, Müllabfuhr, Milchtransporte sowie Buslinien und Bustransfers zu den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.